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SPD-Kreistagsfraktion Kleve.

SPD: „Auch bei Putenmast im Kreis Kleve gilt - Verbraucherschutz fördern, Tierschutz verbessern, Landwirtschaft stärken“ :

Umwelt

 

SPD-Kreistagsfraktion stellt weitere Fragen zum Antibiotikaeinsatz in Putenställen

„Im Kreis Kleve werden so viele Mastputen gehalten, wie in keinem anderen Landkreis in NRW. Der Verzehr von Putenfleisch ist in den letzten Jahrzehnten stetig gestiegen.  Deshalb bleibt die SPD im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, des Tierschutzes, aber auch der Landwirtschaft selbst beim Thema Putenmast am Ball. Die Antwort der  Verwaltung auf die SPD-Anfrage vom 04.12.2014 reicht nicht aus und daher stellen wir zu diesem Thema nun weitere Fragen an den Landrat“,  so SPD-Fraktionsvorsitzender und SPD-Landratskandidat Jürgen Franken. „Auch die Behandlung der Tiere mit  sog. Reserve-Antibiotika, die für Menschen reserviert sind, macht uns Sorgen. Wenn ich Putenfleisch kaufe, will ich gesundes Fleisch von gesunden Tieren essen.“

Die SPD-Fraktion im Kreistag Kleve wollte von der Kreisverwaltung wissen, ob Missstände  bei der Putenmast auch im Kreis Kleve vorkommen und wie diesen ggf. entgegengewirkt wird. Aus der Antwort der Verwaltung geht hervor, dass im Kreis Kleve diesbezüglich kein Handlungsbedarf besteht.

Untersuchungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zum Antibiotikaeinsatz in  Putenställen haben unter anderem  ergeben, dass in landesweit 79 Fällen ein für Puten nicht zulässiges Präparat verabreicht wurde, obwohl zum Zeitpunkt der Abgabe ein zugelassenes Präparat mit demselben Wirkstoff zur Verfügung stand. „Wir möchten nun wissen, ob solche rechtlich unzulässigen Verstöße auch im Kreis Kleve vorgekommen sind und wie sicherstellt wird, dass solche Verstöße nicht erfolgen können bzw. konsequent geahndet werden“, fragt Sigrid Eicker, Sprecherin im Ausschuss für Umwelt und Strukturplanung.

„Es geht darum, Fehlentwicklungen in jenen Betrieben zu begegnen, die viel häufiger Antibiotika einsetzen als andere Betriebe. Da sind dann Kreisveterinäre vorrangig gefragt, durch Beratung und behördliche Anordnung die Haltungsbedingungen zu ändern“, so Eicker weiter, die dabei festhält,“ dass das LANUV z.B. festgestellt hat, dass unter den „vorherrschenden Rahmenbedingungen der Putenmast in NRW“ rd. 70 % der Diagnosen auf Erkrankungen des Verdauungstraktes der Tiere entfielen. Dieses deutet auf Fehler bei der Fütterung und ggf. zu wenigen Bewegungsmöglichkeiten der Tiere hin. Hier könnten und müssten die Kreisveterinäre unseres Erachtens bereits im Vorfeld eingreifen und vom Mäster eine andere Fütterung einfordern, um die Entstehung der Krankheiten und den damit verbundenen Antibiotikaeinsatz von vornherein zu vermeiden.“

„Es reicht unserer Meinung nach nicht aus, sich allein auf die Einhaltung von Rechtsvorschriften zurückzuziehen. Deshalb möchten wir wissen, ob Beratungen bzgl. Fütterung und behördliche Anordnungen, die Haltungsbedingungen zu ändern, durchgeführt werden.“, ergänzt Franken.

„Wir wollen genau wissen, ob die Aussagen des Landrates, dass die allgemeinen Vorgaben der Tierschutznutztierhaltungsverordnung, das Tierschutzgesetz und die fachspezifische Auslegung der sog. „Puteneckwerte“ ausreichen, um Verstöße ahnden zu können, auch wirklich zutreffend sind. Nach unseren Informationen sind die sog. Puteneckwerte eine reine Selbstverpflichtung der Geflügelwirtschaft, sich an selbst gesteckte Ziele halten zu wollen und haben keine rechtliche Bindungswirkung. Deshalb fragen wir hier genau nach, ob der Kreis auf dieser Basis tatsächlich Verstöße ahnden kann.“ so Franken abschließend.

 

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