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SPD-Kreistagsfraktion Kleve.

SPD-Fraktion fragt nach Umsetzung des sog. „Bleiberechtserlass“ im Kreis Kleve :

Kommunalpolitik

 

Das Land Nordrhein-Westfalen möchte für gut integrierte Geduldete bessere und gesicherte Perspektiven schaffen und ist wie wir, der Auffassung, dass gut integrierte Flüchtlinge ein Gewinn für die Gesellschaft sind.

Der Integrationsminister des Landes hat dazu Ende März 2019 einen sog. „Bleiberechtserlass“ zu § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) an alle Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen verschickt.

Das Ziel dieses Erlasses ist es, dass wer sich nachhaltig integriert hat, auch die Möglichkeit erhalten soll, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und nicht weiterhin lediglich geduldet zu sein. Menschen, die sich bereits über längere Zeit hier aufhalten, Fuß gefasst haben, sehr gut integriert sind und im Wesentlichen auf eigenen Beinen stehen, erhalten durch diesen Erlass eine reelle Perspektive auf Rechtssicherheit.

Mit dem neuen Erlass werden den Behörden Auslegungsspielräume aufgezeigt, die die bundesrechtlichen Regelungen im Aufenthaltsgesetz bereits bieten. Der Erlass präzisiert unter anderem, unter welchen Voraussetzungen die Integrationsleistungen von Geduldeten für eine Aufenthaltserlaubnis anerkannt werden können.

Die SPD fragt nach der Umsetzung dieses Erlasses im Kreis Kleve.

Die Fragen und die Anfrage nachfolgend im Wortlaut:

An den
Landrat des Kreises Kleve
Herrn W. Spreen
im Hause

14.05.2019 jf/mv

Anfrage zum sog. „Bleiberechtserlass“ des Landes NRW

Sehr geehrter Herr Landrat,

das Land Nordrhein-Westfalen möchte für gut integrierte Geduldete bessere und gesicherte Perspektiven schaffen und ist wie wir, der Auffassung, dass gut integrierte Flüchtlinge ein Gewinn für die Gesellschaft sind.

Der Integrationsminister des Landes hat dazu Ende März 2019 einen sog. „Bleiberechtserlass“ zu § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) an alle Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen verschickt.

Das Ziel dieses Erlasses ist es, dass wer sich nachhaltig integriert hat, auch die Möglichkeit erhalten soll, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und nicht weiterhin lediglich geduldet zu sein. Menschen, die sich bereits über längere Zeit hier aufhalten, Fuß gefasst haben, sehr gut integriert sind und im Wesentlichen auf eigenen Beinen stehen, erhalten durch diesen Erlass eine reelle Perspektive auf Rechtssicherheit.

Mit dem neuen Erlass werden den Behörden Auslegungsspielräume aufgezeigt, die die bundesrechtlichen Regelungen im Aufenthaltsgesetz bereits bieten. Der Erlass präzisiert unter anderem, unter welchen Voraussetzungen die Integrationsleistungen von Geduldeten für eine Aufenthaltserlaubnis anerkannt werden können.

Die SPD Kreistagsfraktion Kleve fragt deshalb:

Wie gedenkt der Landrat des Kreises Kleve diesen Erlass in geeigneter Weise umzusetzen? Auf wie viele Geduldete im Kreis Kleve soll bzw. kann dieser Erlass Anwendung finden? In wie vielen Fällen liegt die im Erlass geforderte besondere berufliche oder soziale Integration vor?

Gibt es Fälle, in denen der Kreis Kleve jetzt anders entscheiden will und kann und von Abschiebungen absehen wird.

Gibt es Fälle, in denen die Härtefallkommission des Landes NRW, den Kreis Kleve auffordert bzw. dem Kreis empfiehlt von Abschiebungen abzusehen? Wie viele davon sollen bzw. können auf Grundlage des neuen Erlasses jetzt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Franken
Vorsitzender

Thorsten Rupp
Geschäftsführer

Kopie: CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATENFRAKTION, Fraktion DIE LINKE, KTM Habicht

 

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