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SPD-Kreistagsfraktion Kleve.

SPD-Kreistagsfraktion gegen Doppelhaushalt 2014/2015 :

Finanzen

 

Die SPD-Kreistagsfraktion fordert im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach §10 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine grundsätzliche Beschlussfassung darüber im Kreistag herbeizuführen, dass von der Verwaltung für das Jahr 2014 ein einjähriger Haushalt vorbereitet und geplant und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt werden soll: Der Kreistag Kleve möge beschließen, ein Doppelhaushalt 2014/2015 wird abgelehnt.

An den
Landrat des Kreises Kleve
Herrn W. Spreen im Hause

21.6.2013 mv/kp

Betr.: Sitzung des Kreistages Kleve am 18.07.2013
hier: Dringlichkeitsantrag zum Kreishaushalt 2014

Sehr geehrter Herr Landrat,

die SPD-Kreistagsfraktion beantragt den Tagesordnungspunkt „Kreishaushalt 2014“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistages Kleve am 18.07.2013 zu setzen.

Die SPD-Kreistagsfraktion fordert im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach §10 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine grundsätzliche Beschlussfassung darüber im Kreistag herbeizuführen, dass von der Verwaltung für das Jahr 2014 ein einjähriger Haushalt vorbereitet und geplant und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt werden soll: Der Kreistag Kleve möge beschließen, ein Doppelhaushalt 2014/2015 wird abgelehnt.

Darüber hinaus fordert die SPD-Kreistagsfraktion, dass der Landrat für alle kommenden Kreishaushalte grundsätzlich vorher die Entscheidung des Kreistages einholt, ob ein einjähriger Haushalt oder ein Doppelhaushalt nach §9 Gemeindehaushaltsverordnung von der Verwaltung vorbereitet und geplant werden soll.

Begründung:
Die Ankündigung des Landrates im Ältestenrat, die Verwaltung werde einen Doppelhaushalt 2014/2015 vorbereiten, lehnen wir entschieden ab.

Der einjährige Haushalt ist die Regel. Im Bund, im Land und auch in der überwiegenden Zahl der Kommunen. Doppelhaushalte sind die große Ausnahme. Dies ist auch sinnvoll, nicht nur vor dem Hintergrund einer volatilen Wirtschaftslage.

Die Gemeindehaushaltsverordnung kennt nur einjährige Haushalte. Auch der extra in §9 aufgeführte „Haushaltsplan für zwei Jahre“, weist Ermächtigungen für zwei Jahre nur vor dem Hintergrund von jährlich getrennten Haushaltsjahren aus. Eine Durchbrechung des in der GO und der GemHVO verankerten „Jährlichkeitsprinzips“ sollte nicht die Regel werden. §76 GO ff. spricht immer vom „Haushaltsjahr“, singular, z,B.: „Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein.“, oder „Die Kommune hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen“ usw. Der Gesetzestext geht vom Wortsinn her also nicht von Doppelhaushalten als Regelhaushalt aus.

Ein weiterer Grund für unsere Ablehnung eines Doppelhaushaltes 2014/2015 ist, dass vor dem Hintergrund der Kommunalwahl 2014, die aller Voraussicht nach bereits am 25.05.2014 stattfinden wird, der kommende Kreistag auch für das Jahr 2015 an einen Haushaltsplan gebunden sein wird, den der „alte Kreistag mit den alten Mehrheiten“ beschlossen hat. Die Achtung und der Respekt vor dem neu gewählten Kreistag verbietet unseres Erachtens eine Vorfestlegung und Bindung von Haushaltsmitteln über das Jahr 2014 hinaus.

Die kommunale Familie ist eine Solidargemeinschaft. Umlageverbände sind daher in einer besonderen Verantwortung. Die angespannte finanzielle Haushaltslage vieler Kommunen im Kreis Kleve fordert vom Kreis Kleve zusätzlich eine besondere Rücksichtnahme, die über einen einjährigen Haushalt besser darzustellen ist.

Da der nächste Kreistag nach der Sitzung am 18.07.2013 erst wieder für den 17.10.2013 terminiert ist, beantragen wir, die Entscheidung über die Grundausrichtung des Kreishaushaltes 2014 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung jetzt bereits herbeizuführen, damit die Verwaltung weiß, auf welcher Grundlage sie arbeiten soll und um der Verwaltung nicht unnötige Arbeit aufzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Katzy
Vorsitzender

Thorsten Rupp
Geschäftsführer

Kopie an: CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Fraktion Alternative Linke

 

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