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SPD-Kreistagsfraktion Kleve.

SPD-Kreistagsfraktion Kleve für Erhalt der Stichwahl bei Kommunalwahlen :

Kommunalpolitik

 

Die SPD-Kreistagsfraktion Kleve beantragt im Rahmen der Dinglichkeit nach §10 der Geschäftsordnung des Kreistages Kleve den Tagesordnungspunkt „Resolution: Für den Erhalt der Stichwahl – Kreistagsmitglieder sind für alle da - kein Sonderweg für NRW!“ auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 21. März 2019 zu setzen und die nachfolgende Resolution zu beraten:

Die SPD-Kreistagsfraktion Kleve beantragt:

Der Kreistag Kleve beschließt, die Fraktionen im Landtag NRW und die Landesregierung NRW aufzufordern:

1. Auf die geplante Änderung des Kommunalwahlgesetzes zur Abschaffung der Stichwahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten zu verzichten und die Stichwahl beizubehalten.

2. Auf die geplante Änderung in § 4 Abs. 2 KWahlG, nach der bei der Einteilung der Wahlbezirke künftig die Nicht-EU Ausländer bei der Berechnung der Einwohnerzahl nicht mitgezählt werden sollen, zu verzichten.

An den
Landrat des Kreises Kleve
Herrn W. Spreen
im Hause

20.03.2019 jf/mv

 

Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Kreistages am 21.03.2019

Resolution: „Für den Erhalt der Stichwahl – Kreistagsmitglieder sind für alle da - kein Sonderweg für NRW!“

Sehr geehrter Herr Landrat,

die SPD-Kreistagsfraktion Kleve beantragt im Rahmen der Dinglichkeit nach §10 der Geschäftsordnung des Kreistages Kleve den Tagesordnungspunkt „Resolution: Für den Erhalt der Stichwahl – Kreistagsmitglieder sind für alle da - kein Sonderweg für NRW!“ auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 21. März 2019 zu setzen und die nachfolgende Resolution zu beraten:

Die SPD-Kreistagsfraktion Kleve beantragt:

Der Kreistag Kleve beschließt, die Fraktionen im Landtag NRW und die Landesregierung NRW aufzufordern:

1. Auf die geplante Änderung des Kommunalwahlgesetzes zur Abschaffung der Stichwahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten zu verzichten und die Stichwahl beizubehalten.

2. Auf die geplante Änderung in § 4 Abs. 2 KWahlG, nach der bei der Einteilung der Wahlbezirke künftig die Nicht-EU Ausländer bei der Berechnung der Einwohnerzahl nicht mitgezählt werden sollen, zu verzichten.

Begründung:
Die besondere Dringlichkeit ergibt sich aus der Sitzungs- und Beratungsfolge des Landtages von Nordrhein-Westfalen, der nach unseren Informationen die letzte Lesung über das Kommunalwahlgesetz im Landtagsplenum Mitte April (KW 15, 10.-12.04.2019) vorgesehen hat.

Zu 1.: Die Stichwahl hat sich als Instrument der Demokratie für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten bewährt. Sie wurden erstmalig im Jahr 1994 in NRW eingeführt und 2007 zur Kommunalwahl 2009 wieder abgeschafft.

Bei der Kommunalwahl 2009 haben mangels Stichwahl Kandidatinnen und Kandidaten in einigen Kommunen gewonnen, die weniger als ein Drittel aller Stimmen auf sich vereinen konnten.

So wurden zum Teil Kandidaten mir weniger als 33 Prozent der Stimmen gewählt. Anders ausgedrückt: Rund 70% der Bürgerinnen und Bürger haben „ihre“ Bürgermeisterin bzw.  Bürgermeister oder Landräte nicht gewählt. Solch niedrige Stimmenanteile der Wahlsiegerinnen und Wahlsieger gewährleisteten keinen ausreichenden Rückhalt durch die Bürgerinnen und Bürger.

Nach Auffassung der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hat die Wiedereinführung der Stichwahl im Jahr 2011 wieder zu einer höheren Legitimation des Gewählten/der Gewählten geführt.

Die niedrigere Wahlbeteiligung in der Stichwahl wird durch die in der Stichwahl beschränkte Auswahl zwischen den beiden besten Bewerbern des ersten Wahlgangs kompensiert. So ist die auf die in der Stichwahl obsiegende Kandidatin oder Kandidaten entfallende Anzahl der absoluten Stimmen in nahezu allen Fällen höher, als die absolute Stimmenzahl des besten Bewerbers im ersten Wahlgang.

Auch die Erfahrungen mit der Stichwahl in anderen Bundesländern zeigen, dass sich die Stichwahl bewährt hat. Nachdem Thüringen mit dem Gesetz vom 26. Februar 2010 die Stichwahl wieder eingeführt hat, verfügen alle Bundesländer über ein Stichwahlsystem für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten.

NRW darf hier keinen Sonderweg gehen!

Die Möglichkeit zur Stichwahl ermöglicht den Wählern stärker als bei nur einem Wahlgang mit einfacher Mehrheit präferenznäher zu wählen. Gerade dieser Vorteil ist für Anhänger kleinerer Parteien, Verbünde oder Bürgerinitiativen nicht von der Hand zu weisen. Diese könnten auf diese Art und Weise ihre Stimmen aus dem ersten Wahlgang im Stichwahlgang erneut auf einen von ihnen favorisierten Kandidaten übertragen. So würde nicht nur die demokratische Legitimation durch die dann bestehende absolute Mehrheit erhöht, sondern auch der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger gestärkt.

Die Stichwahl sichert den Stimmwert der Bürgerinnen und Bürger, die sich im ersten Wahlgang für einen unterlegenen Kandidaten ausgesprochen haben, indem diese sich erneut zwischen den beiden stärksten Bewerbern des ersten Wahlgangs entscheiden können.

Die finanziellen Mittel für die Stichwahl sind eine gute Investition in die Demokratie. Demokratie kostet Geld!

Zu 2.: Auch die geplante Änderung bei der Einteilung der Wahlbezirke wird abgelehnt.

Eine solche Änderung führt in der Praxis dazu, dass insbesondere die Wahlbezirke, in denen ein erhöhter Anteil an nicht-Deutschen und nicht EU-Bürgern ihren Wohnsitz haben unnötig vergrößert werden.

Vergrößert werden somit gerade die Wahlbezirke, in denen die Menschen aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage ohnehin von der Kommunalwahl ausgeschlossen sind. Durch die geplante Änderung werden diese Menschen noch weiter von der Gesellschaft entfremdet, indem ihnen die Möglichkeit, mit ihrem Rats- bzw. KreistagskandidatInnen Kontakt aufzunehmen durch den deutlich höheren Betreuungsaufwand der Kandidatinnen und Kandidaten erschwert wird.

Gerade diese Wahlbezirke bedürfen aufgrund ihrer sozialen Struktur einer erhöhten Aufmerksamkeit durch die Kandidierenden.

Betroffen hiervon sind nicht nur die nicht wahlberechtigten Einwohner, sondern auch die in diesem Wahlbezirk lebenden Wählerinnen und Wähler.

Gerade die Kommunalpolitik lebt jedoch davon, dass jeder Einwohner „seine“ Kandidatin oder „seinen“ Kandidaten mit seinen konkreten Problemen ansprechen kann, denn auf keiner anderen Ebene ist die unmittelbare Betroffenheit der Einwohner so groß, wie auf der kommunalen Ebene.

Hierin ist auch der Grund zu sehen, warum in allen anderen Flächenländern Deutschlands ebenfalls alle Einwohner bei der Bestimmung der Wahlbezirksgröße mitzählen.

NRW darf auch hier keinen Sonderweg gehen!

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Franken
Vorsitzender      

Thorsten Rupp
Geschäftsführer

Kopie an: CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, PIRATENFRAKTION, DIE LINKE, KTM Habicht

 

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