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SPD-Kreistagsfraktion Kleve.

SPD und Grüne fragen in Sachen Lebenshilfe nach :

Kommunalpolitik

 

Die gesetzlichen zugewiesenen Mittel nach dem Kibiz-Gesetz, als auch die freiwilligen Zuschüsse des Kreises Kleve an die Trägereinrichtungen sind eine gesicherte finanzielle Grundlage bei Einhaltung der personellen Mindestbesetzungen nach § 19 Kibiz "Personalkosten in Anlehnung an den TVöD nach dem Rechenwerk der Tabellen SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) zu vereinbaren". Dies geschieht in anderen freien Trägereinrichtungen ebenfalls. Insoweit sollte es doch möglich sein und dies fordern wir, zum Wohle der Kinder, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um ein für beide Seiten zufriedenes Ergebnis zu erzielen.

Vor diesem Hintergrund erbitten wir von Ihnen bzw. vom Landrat als Vertreter des zuständigen Jugendamtes zu nachfolgenden Fragen bzw. Einlassungen eine detaillierte Stellungnahme:

SPD-Kreistagsfraktion Kleve
Bündnis 90/Die Grünen-Kreistagsfraktion Kleve

An den
Landrat W. Spreen

im Hause

27.01.2014 rk/mv

Anfrage zur Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses
Streik der Mitarbeiter/Innen der Lebenshilfe

Sehr geehrter Herr Spreen,

die gesetzlichen zugewiesenen Mittel nach dem Kibiz-Gesetz, als auch die freiwilligen Zuschüsse des Kreises Kleve an die Trägereinrichtungen sind eine gesicherte finanzielle Grundlage bei Einhaltung der personellen Mindestbesetzungen nach § 19 Kibiz "Personalkosten in Anlehnung an den TVöD nach dem Rechenwerk der Tabellen SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) zu vereinbaren". Dies geschieht in anderen freien Trägereinrichtungen ebenfalls. Insoweit sollte es doch möglich sein und dies fordern wir, zum Wohle der Kinder, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um ein für beide Seiten zufriedenes Ergebnis zu erzielen.

Vor diesem Hintergrund erbitten wir von Ihnen bzw. vom Landrat als Vertreter des zuständigen Jugendamtes zu nachfolgenden Fragen bzw. Einlassungen eine detaillierte Stellungnahme:

1. Welche Anstrengungen wurden bislang unternommen um bei den betroffenen Seiten (streikende Belegschaft und Lebenshilfe gGmbH) ein Schlichtungsverfahren herbeizuführen, damit wieder inhaltliche Verhandlungen aufgenommen werden können?

2. Unseres Wissens bestehen Betreuungsverträge zwischen den betroffenen Eltern und der Lebenshilfe gGmbH als Träger der Kita. Danach muss die Lebenshilfe die Betreuung der Kinder sicher stellen, außer in Fällen von höherer Gewalt (z.B. Katastophenfälle...). Es dürfte unzweifelhaft bei einem Streik kein Sachverhalt von höherer Gewalt vorliegen. Das Kreisjugendamt als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde der Jugendhilfeplanung hat u.E. bei Nichterfüllung der Betreuungssicherheit regulierend, wenn nicht sogar sanktionsmäßig einzugreifen. Warum wird der Landrat in Erfüllung dieser Verpflichtung nicht tätig?

3. Die Lebenshilfe gGmbH erhält als Träger zu 91% gesetzliche Betriebskostenzuschüsse und in Höhe von 9% freiwillige Zuschüsse des Kreises Kleve zu den Betriebskosten, die anhand von entsprechenden Kindpauschalen auskömmlich nach dem Kibiz-Gesetz gestaltet sind. Während der Streikzeiten erhalten die betroffenen Arbeitnehmer kein Gehalt von der Lebenshilfe, sondern Streikgelder als Lohnersatzleistung von der Gewerkschaft. Gleichwohl erhält die Lebenshilfe weiterhin die monatlichen Betriebskostenzuschüsse nach den festgesetzten Bewilligungsbescheiden des Kreises Kleve. Um es kurz auf einen Nenner zu bringen: Die Lebenshilfe verdient zurzeit am Streik! Daher möchten wir vom Landrat wissen, ob es hier seitens des KJA Kleve zu Kürzungen bei den Betriebskostenzuschüssen kommt und wenn ja, wann diese vollzogen werden?

4. Besteht kurzfristig die Möglichkeit, dass der Kreis Kleve die betroffenen Einrichtungen, bei Fortbestehen des unbefristeten Streiks und der fortandauernden Nichterfüllung der Betreuungspflicht des bisherigen Trägers, als eigener Träger die Kita´s übernimmt oder stehen ggf. andere Träger zur Übernahme der betroffenen Einrichtungen zur Verfügung (z.B. Kommune vor Ort, kirchliche Träger vor Ort oder andere freie Träger vor Ort)? Sind ggf. hier schon Gespräche geführt worden?

5. Wie kann es sein, dass die Lebenshilfe einen auskömmlichen Landeszuschuss aud dem KiBiz und den restlichen Anteil vom Kreis Kleve bekommt, dann ihrerseits aber unter Tarif bezahlt?

6. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, den Anteil des Kreises an die tarifgerechte Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher zu koppeln?

Darüber hinaus fordern wir vom Landrat des Kreises Kleve ein unverzügliches Einschreiten in dieser Angelegenheit als örtlich bzw. überörtlich zuständige Behörde zur Konfliktbeilegung in vorbezeichneter Sache.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Katzy
Fraktionsvorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion

Ute Sickelmann
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen-Kreistagsfraktion

Kopie: CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion Alternative Linke

 

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