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SPD-Kreistagsfraktion Kleve.

SPD-Kreistagsfraktion fordert: Kreisverwaltung muss Vorbild bei der Anstellung von Behinderten sein :

Soziales

 

Die SPD-Kreistagsfraktion fragt jetzt beim Landrat des Kreises Kleve nach genauen Angaben zu den Beschäftigten mit Behinderung bei der Kreisverwaltung Kleve und den Gesellschaften des Kreises Kleve. „Die Integration von behinderten Menschen auch im Berufsleben ist für uns ein wichtiges Thema“, erklärt der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Roland Katzy.

In NRW leben insgesamt über 2,5 Millionen Menschen mit Behinderungen verschiedenster Beeinträchtigungen. Dies sind weit mehr als 13 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Wenn man bedenkt, dass die meisten hierunter erst im Verlauf des Arbeitslebens ihre Beeinträchtigung erhalten, liegt der Anteil im Erwerbsalter über vierzig weit über 20 Prozent. Dieser Anteil steigt in den letzten Jahren dramatisch. „Hierdurch ergibt sich zwangsläufig, dass wir mehr darüber wissen müssen. Wir wollen die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen beim Kreis kennen, um das Thema zu diskutieren und bewerten zu können“, so Roland Katzy.

Die SPD will in ihrer Anfrage an den Landrat nicht nur die bloße Beschäftigungsquote, sondern auch die Geschlechter- sowie die Altersverteilung bei den Beschäftigten mit Behinderung wissen.

„Für uns ist es wichtig zu erfahren, wie vielen jungen Menschen mit Beeinträchtigungen wir als Kreis die Möglichkeit geben, eine Ausbildung oder ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen. Wir reden in den letzten Jahren viel über das Thema Inklusion und die gleichberechtigte, gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Aber was hat der Landrat und der Kreis denn wirklich gemacht?“, will die SPD-Kreistagsfraktion jetzt wissen.

Die Sozialdemokraten erhoffen sich von der Antwort des Landrates genauere Zahlen, aus denen sich dann auch klare Handlungsnotwendigkeiten über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus ergeben können. „Nach dem Gesetz muss ein Arbeitgeber mit über 10 Beschäftigten mindestens 5 Prozent Beschäftigte mit einer Behinderung nachweisen. Das dies bei einem Anteil von über 13 Prozent an der Gesamtbevölkerung nicht ausreicht, liegt doch auf der Hand. Der Landrat und die Kreisverwaltung haben hier eine Vorbildfunktion wahrzunehmen!“, erklärt Roland Katzy abschließend.

An den Landrat des Kreises Kleve
Herrn W. Spreen im Hause

Anfrage: Anteil der Beschäftigten mit Behinderung beim Kreis Kleve
und seinen Gesellschaften

Sehr geehrter Herr Landrat Spreen,

der Kreis und seine Gesellschaften sind ein bedeutender Arbeitgeber im Kreis Kleve. Sie haben besondere Vorbildfunktion, auch im Bereich der Beschäftigtenquote für Menschen mit Behinderung.

Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten mit Behinderung beim Kreis Kleve und seinen Gesellschaften auf der Grundlage der offiziellen Berechnung?

2. Welche Geschlechter- und Altersverteilung liegt hierbei vor?

3. Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten, bei denen beim Eintritt in das Arbeits- oder Dienstverhältnis mit dem Kreis Kleve und seinen Gesellschaften schon eine Anerkennung vorlag?

4. Wie viele Menschen mit Behinderung konnten in den letzten Jahren innerhalb der Kreisverwaltung und seinen Gesellschaften eine Ausbildung beginnen, bzw. abschließen?

Mit freundlichen Grüßen

Roland Katzy
Vorsitzender

Thorsten Rupp
Geschäftsführer

Kopie an: CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Alternative Linke

 

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