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SPD-Kreistagsfraktion Kleve.

SPD will Kreisumlage um Mehreinnahmen aus GfG 2015 senken :

Finanzen

 

An den
Landrat des Kreises Kleve
Herrn W. Spreen
im Hause

21.08.2014 jf/mv

 

Sitzung des Kreisausschusses am 04.09.2014 und des Kreistages am 25.09.2014
hier:   Kommunen in NRW erhalten 2015 Rekordsumme vom Land – GfG 2015

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

die SPD-Kreistagsfraktion stellt hiermit folgenden Antrag zur o.g. Kreistagssitzung:

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Vor dem Hintergrund der Rekordzuweisung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GfG) 2015, wird die Kreisumlage 2015 mindestens um die Mehreinnahmen aus dem GfG 2015 gesenkt.
  2. Der Landrat des Kreises Kleve wird aufgefordert für das Jahr 2015 einen Nachtragshaushalt vorzulegen.

Begründung:
Die Landesregierung hat die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2015 beschlossen. Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände erhalten im kommenden Jahr eine Rekordzuweisung des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Betrag steigt gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um rund 148 Millionen Euro (1,5 Prozent) auf 9,6 Milliarden Euro. Ferner übernimmt die Landesregierung Verbesserungsvor­schläge aus dem sog. FiFo-Gutachten. Das Land bleibt damit ein verlässlicher Partner der Kommunen in NRW und unterstützt diese nach Kräften.

Die kommunale Familie ist eine Solidargemeinschaft. Umlageverbände sind daher in einer besonderen Verantwortung. Die angespannte finanzielle Haushaltslage vieler Kommunen im Kreis Kleve fordert vom Kreis Kleve eine besondere Rücksichtnahme. Viele Kommunen haben in den letzten Jahren ihre Spielräume bereits ausgeschöpft und gespart. Jetzt ist der Kreis Kleve aufgefordert, seine Spielräume auszuschöpfen.

Die SPD-Fraktion hatte bereits 2013 die Höhe der Kreisumlage kritisiert und daher den Kreishaushalt abgelehnt.

Wie richtig es war, dass die SPD-Fraktion einjährige Haushalte gefordert hat, zeigt sich an der Volatilität der Finanzentwicklung. Doppelhaushalte sind nicht geeignet, den Kommunen mehr Sicherheit zu geben. Aktuell ist es sogar zu Ihrem Nachteil.

Besonders wichtig ist auch, dass die auf der Bundesebene im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform der Eingliederungshilfe und die damit verbundene Entlastung der Kommunen im Umfang von fünf Milliarden jährlich schnellstmöglich umgesetzt wird. Dies führt zu einer weiteren wichtigen Entlastung der Kommunen im Bereich der wachsenden Sozialausgaben.

Mit dem GFG 2015 ergeben sich gravierende Änderungen zum Produktbereich 16. Ferner ist zu berücksichtigen, dass ab dem 01.08.2015 zusätzliche Kosten für Integrationshelfer/in nach §§ 53 ff. SGB XII nicht mehr vom LVR auf freiwilliger Basis getragen werden, sondern diese die eigenen örtlichen Jugend- oder Sozialhilfeträger belasten. Hier ergeben sich dann Auswirkungen im Produktbereich 05 und ggf. 16.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Franken
Vorsitzender

Thorsten Rupp
Geschäftsführer

 

Kopie: CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, FDP-Fraktion, Fraktion Die Linke/Piraten, Fraktion AfD/Freie Wähler

 

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