Auf der Homepage des Kreises Kleve sind nach den Regelungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes insgesamt 47 weitere Funktionen aufgeführt, die der Landrat des Kreises kleve, Wolfgang Spreen, ausübt. Er ist demnach Mitglied, Vorsitzender, Geschäftsführer und Vorsteher von zahlreichen Ausschüssen, Konferenzen, Kuratorien, Aufsichtsräten, Gesellschafterversammlungen, Verbandsversammlungen, Verwaltungsräten und Beiräten.
Seit Inkrafttreten des Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) in Verbindung mit der Nebentätigkeitsverordnung (NtV) wird in vielen Kreisen und Städten noch offener und transparenter mit Nebentätigkeiten umgegangen. So veröffentlichen zahlreiche Hauptverwaltungsbeamte neben der Höhe der erhaltenen Entschädigungen auch die abzuführenden Beträge.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. In welcher Form handhabt der Kreis Kleve diese gesetzlichen Regelungen?
2. Ist beabsichtigt dem Beispiel anderer Kreise und Städte zu folgen und die Transparenz durch vollständige Offenlegung der Aufwandsentschädigungen und Abführungen an die Kreiskasse zu erhöhen?
3. Ist beabsichtigt, dies im Internetauftritt des Kreises Kleve entsprechend aufzunehmen.
4. Wenn nicht, aus welchen Gründen wird die vollständige Offenlegung abgelehnt?
Anfrage im Wortlaut:
/dl/Anfr_transparente_Offenlegung.pdf
Veröffentlicht am 25.02.2015