11.02.: Anfrage zu den Kosten der vorübergehenden Inobhutnahme von Kindern im Krankenhaus
Die SPD-Kreistagsfraktion Kleve fragt nach den Kosten der vorübergehenden Inobhutnahme von Kindern im Krankenhaus.
Im Rahmen der Kinderschutzambulanz kommt es vermehrt zu Vorstellungen von Kindern, die aus ihren Familien herausgenommen werden müssen. Manche Kinder brauchen dringend medizinische Versorgungen, manche müssen „nur“ in Obhut genommen werden.
Wer kommt für die Kosten auf?
Nachfolgend die Anfrage im Wortlaut:
An den
Landrat des Kreises Kleve
Herrn W. Spreen
im Hause
11.02.2020 jf/mv
Anfrage
hier: Kosten der vorübergehenden Inobhutnahme von Kindern im Krankenhaus
Sehr geehrter Herr Landrat,
im Rahmen der Kinderschutzambulanz kommt es vermehrt zu Vorstellungen von Kindern, die aus ihren Familien herausgenommen werden müssen. Manche Kinder brauchen dringend medizinische Versorgungen, manche müssen „nur“ in Obhut genommen werden.
Wer kommt für die Kosten auf?
Ist eine medizinische Versorgung abgeschlossen, müssten sie das Krankenhaus verlassen und in Familien oder in Heimen untergebracht werden. Dies stellt sich manchmal als schwierig heraus und die Kinder verbleiben zunächst im Krankenhaus.
Wer übernimmt die Kosten für diese vorübergehende „Inobhutnahme“?
Krankenkassen übernehmen diese Kosten u.E. nach nicht, Krankenhäuser können dies nicht leisten. Da es Aufgabe der Jugendämter ist, für die Versorgung der Kinder aufzukommen, sollte es doch möglich sein, die Gebühren für den Aufenthalt im Krankenhaus diesen in Rechnung zu stellen.
Nach neuem Recht werden die Kosten für Patienten, die über ihren medizinisch begründeten Aufenthalt im Krankenhaus verbleiben, nicht nur nicht von den Krankenkassen übernommen, Krankenhäuser zahlen sogar Strafen dafür.
Es muss also dringend eine Regelung getroffen werden, damit ein Aufenthalt für diese schutzbedürftigen Kinder im Krankenhaus gewährleistet werden kann, bis eine Inobhutnahme geregelt ist, ohne dass das aufnehmende Krankenhaus finanziellen Schaden erleidet. Kann der Kreis Kleve eine solche Regelung treffen?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Franken
Vorsitzender
Thorsten Rupp
Geschäftsführer
Kopie an: CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, PIRATENFRAKTION, Fraktion DIE LINKE, KTM Habicht, KTM Gorissen