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SPD-Kreistagsfraktion Kleve.

Das Land Nordrhein-Westfalen möchte für gut integrierte Geduldete bessere und gesicherte Perspektiven schaffen und ist wie wir, der Auffassung, dass gut integrierte Flüchtlinge ein Gewinn für die Gesellschaft sind.

Der Integrationsminister des Landes hat dazu Ende März 2019 einen sog. „Bleiberechtserlass“ zu § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) an alle Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen verschickt.

Das Ziel dieses Erlasses ist es, dass wer sich nachhaltig integriert hat, auch die Möglichkeit erhalten soll, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und nicht weiterhin lediglich geduldet zu sein. Menschen, die sich bereits über längere Zeit hier aufhalten, Fuß gefasst haben, sehr gut integriert sind und im Wesentlichen auf eigenen Beinen stehen, erhalten durch diesen Erlass eine reelle Perspektive auf Rechtssicherheit.

Mit dem neuen Erlass werden den Behörden Auslegungsspielräume aufgezeigt, die die bundesrechtlichen Regelungen im Aufenthaltsgesetz bereits bieten. Der Erlass präzisiert unter anderem, unter welchen Voraussetzungen die Integrationsleistungen von Geduldeten für eine Aufenthaltserlaubnis anerkannt werden können.

Die SPD fragt nach der Umsetzung dieses Erlasses im Kreis Kleve.

Die Fragen und die Anfrage nachfolgend im Wortlaut:

Veröffentlicht am 15.05.2019

Die SPD-Kreistagsfraktion Kleve beantragt, zukünftig in allen Niederschriften von Sitzungen der Gremien des Kreises Kleve ergänzend zu den Namen der Mitglieder auch immer die Fraktionszugehörigkeit zu benennen. Das erleichtert es Bürgerinnen und Bürgern die Wortmeldungen von Kreistagsmitgliedern und sachkündigen Bürgerinnen und Bürgern in den Fachausschüssen oder im Kreistag besser zuordnen zu können.

Den ganzen Antrag im Wortlaut nachfolgend:

Veröffentlicht am 15.05.2019

Die SPD-Kreistagsfraktion Kleve beantragt, im Rahmen der Sitzung des Kreistages Kleve am 09.05.2019, den Tagesordnungspunkt „Kommunales Integrationszentrum" aufzunehmen.

Wir bitten Sie als Landrat im Rahmen des Tagesordnungspunktes um eine Vorstellung der bisherigen Aktivitäten des Kommunalen Integrationszentrums (KIZ), vorzugsweise durch die Leiterin des KIZ, Frau Carina Cleven-Pawletko.

Nachfolgend der ganze Antrag im Wortlaut:

Veröffentlicht am 28.04.2019

Gerd Engler und Jürgen Franken

„Im März 2016 hat die SPD-Kreistagsfraktion Kleve ein Gutachten zur Situation des Wohnungsmarktes im Kreis Kleve mit Handlungsempfehlungen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gefordert. Damals meinten CDU und FDP sowas sei nicht nötig. Jetzt wissen sie es besser. Leider haben wir nun schon drei Jahre verloren“, kritisiert Jürgen Franken, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion Kleve.

„Die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Kreis Kleve ist angespannt“, sagt das InWIS-Gutachten, das jetzt im Kreistag vorgestellt wurde „Genau das wussten die Kreis-SPD und Expertinnen und Experten schon länger. Aber jetzt kann es jeder und jede schwarz auf weiß nachlesen.“ so Jürgen Franken.

„Bis 2030 fehlen im Kreis Kleve über 20.000 Wohneinheiten, vor allem seniorengerechter und preiswerter Wohnraum. Vor allem Mehrfamilienhäuser gewinnen an Bedeutung. Hier braucht es deutlich mehr Bauanträge und Baufertigstellungen. 50% der Kreis Klever Bürgerinnen und Bürger, vor allem 80% der Senioren erfüllen die Bedingungen für einen Wohnberechtigungsschein. Es gibt zu wenig Akteure am Markt. Der Kreis wird jetzt durch die KKB aktiv“, erklärt Gerd Engler, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion Kleve.

„Die Ausweitung der Kreis Klever Baugesellschaft (KKB GmbH) um den neuen Geschäftsbereich der „Wohnungswirtschaft“ ist deshalb sinnvoll und zielführend, denn der der Kreis Kleve wächst auch in den nächsten Jahren weiter. Wohnen ist ein Grundrecht. Für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, ist elementarer Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Der Kreis Kleve und seine Kommunen haben hier eine besondere Verantwortung. Dieser muss er, stärker noch als bisher, gerecht werden“, so Jürgen Franken abschließend.

Veröffentlicht am 14.04.2019

Um das Ausländeramt spätestens ab 2023 mit eigenen, gut ausgebildeten Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 2, Erstes Einstiegsamt und der Laufbahngruppe 1, Zweites Einstiegsamt zu unterstützen, werden im Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich je zwei Kreisinspektoranwärterinnen/Kreisinspektoranwärter sowie Kreissekretäranwärterinnen/Kreissekretäranwärter eingestellt.

Nachfolgend der gesamte Antrag im Wortlaut:

Veröffentlicht am 09.04.2019

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