Das Land Nordrhein-Westfalen möchte für gut integrierte Geduldete bessere und gesicherte Perspektiven schaffen und ist wie wir, der Auffassung, dass gut integrierte Flüchtlinge ein Gewinn für die Gesellschaft sind.
Der Integrationsminister des Landes hat dazu Ende März 2019 einen sog. „Bleiberechtserlass“ zu § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) an alle Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen verschickt.
Das Ziel dieses Erlasses ist es, dass wer sich nachhaltig integriert hat, auch die Möglichkeit erhalten soll, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und nicht weiterhin lediglich geduldet zu sein. Menschen, die sich bereits über längere Zeit hier aufhalten, Fuß gefasst haben, sehr gut integriert sind und im Wesentlichen auf eigenen Beinen stehen, erhalten durch diesen Erlass eine reelle Perspektive auf Rechtssicherheit.
Mit dem neuen Erlass werden den Behörden Auslegungsspielräume aufgezeigt, die die bundesrechtlichen Regelungen im Aufenthaltsgesetz bereits bieten. Der Erlass präzisiert unter anderem, unter welchen Voraussetzungen die Integrationsleistungen von Geduldeten für eine Aufenthaltserlaubnis anerkannt werden können.
Die SPD fragt nach der Umsetzung dieses Erlasses im Kreis Kleve.
Die Fragen und die Anfrage nachfolgend im Wortlaut:
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Veröffentlicht am 15.05.2019