Die gesetzlichen zugewiesenen Mittel nach dem Kibiz-Gesetz, als auch die freiwilligen Zuschüsse des Kreises Kleve an die Trägereinrichtungen sind eine gesicherte finanzielle Grundlage bei Einhaltung der personellen Mindestbesetzungen nach § 19 Kibiz "Personalkosten in Anlehnung an den TVöD nach dem Rechenwerk der Tabellen SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) zu vereinbaren". Dies geschieht in anderen freien Trägereinrichtungen ebenfalls. Insoweit sollte es doch möglich sein und dies fordern wir, zum Wohle der Kinder, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um ein für beide Seiten zufriedenes Ergebnis zu erzielen.
Vor diesem Hintergrund erbitten wir von Ihnen bzw. vom Landrat als Vertreter des zuständigen Jugendamtes zu nachfolgenden Fragen bzw. Einlassungen eine detaillierte Stellungnahme:
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Veröffentlicht am 31.01.2014