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SPD-Kreistagsfraktion Kleve.

Veröffentlichungen 2017 :

04.05.: SPD-Antrag - Kreis soll sich bewerben um kommunales „Modellvorhaben Pflege“

Die SPD- Kreistagsfraktion hat beantragt, dass der Kreistag Kleve beschließen möge, sich um eines der 60 kommunalen „Modellvorhaben Pflege“ zu bewerben, sobald dies möglich ist.

Dder Deutsche Bundestag hat Anfang Dezember 2016 das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) beschlossen. Das PSG III stärkt u.a. die Pflegeberatung in den Kommunen.

Gute Pflege gibt es nicht von der Stange, sie muss wie ein Maßanzug auf die persönliche Situation zugeschnitten sein. Deshalb hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Familien passgenauer wird. Hilfe soll dort ankommen, wo sie gebraucht wird. Deshalb wurde beschlossen, die Pflegeberatung in den Kommunen zu verbessern.

Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) wurde die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien spürbar ausgeweitet. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) werden ab dem 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt.

Durch diese Änderungen können Pflegebedürftige und ihre Familien die Leistungen der Pflegeversicherung wesentlich besser auf ihre jeweilige Situation zuschneiden. Damit die Hilfe, die benötigt wird zügig bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ankommt, stärkt das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) die Pflegeberatung in den Kommunen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten dadurch eine Beratung aus einer Hand. Dazu sollen Kommunen mit dem PSG III für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten.

Die Bundesländer können bis zu 60 „Modellvorhaben Pflege“ einrichten, in dem kommunale Stellen die Beratung nach den §§ 7a bis 7c, 37 Abs. 3 und § 45 SGB XI von den Pflegekassen und sonstigen Beratungsstellen übernehmen. In diesen Modelvorhaben sollen die Kommunen eine „Beratung aus einer Hand“ testen – also die Beratung zu pflege(versicherungs)rechtlichen plus sozial(hilfe)rechtlichen Themen wie Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe und Altenhilfe. Damit sollen die kommunalen Beratungsangebote besser verzahnt bzw. wohnortnahe Beratungsstrukturen aufgebaut werden. Die Verteilung der Modellvorhaben unter den Bundesländern soll nach dem Königssteiner Schlüssel erfolgen und zunächst für fünf Jahre erprobt werden. Die Kosten sollen geteilt werden. Kommunen können dabei eigenes Personal sowie Sachmittel für Aufbau und Betrieb einsetzen und anrechnen lassen.


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