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SPD-Kreistagsfraktion Kleve.

Veröffentlichungen 2019 :

19.11.: Haushaltsberatungen 2020: SPD fordert Ernennung eines Behindertenbeauftragten für den Kreis Kleve und Einsetzung eines Behindertenbeirates

Die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention ist nun mehr als 10 Jahre her. Leider hat der Kreis Kleve bis heute die durch Deutschland im März 2009 ratifizierte Beteiligung der Menschen mit Behinderung immer noch nicht vollständig umgesetzt.

Gleichzeitig mehren sich jährlich die Stimmen, die der Kreisverwaltung vorwerfen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zum Teil zu verwehren, zumindest aber zu erschweren. Ein Anzeichen hierfür ist mit Sicherheit der Umgang mit der Anerkennung von Behinderungen bzw. Einschränkungen. Gerade in letzter Zeit mehren sich wieder einmal die Beschwerden.

Auch in den Beteiligungsstrukturen ist festzustellen, dass der Kreis Kleve bis heute keinen Behindertenbeirat und keine Behindertenbeauftragte bzw. keinen Behindertenbeauftragten hat. Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen empfinden dies als diskriminierend und fordern zurecht Veränderung.

Wir wiederholen mit diesem Antrag deshalb unsere Forderungen aus dem Jahr 2012:

Der Kreistag ernennt eine/n Behindertenbeauftragte/n für den Kreis Kleve. Der Kreistag stimmt sich bei der Besetzung mit den Verbänden der Selbsthilfe im Kreis Kleve ab.
Der Kreistag beschließt die Einsetzung eines Behindertenbeirates für den Kreis Kleve. Der Behindertenbeirat soll die Anliegen von Menschen mit Behinderungen gegenüber Kreistag und dessen Gremien sowie der Öffentlichkeit vertreten.

Antrag im Wortlaut hier: https://www.archiv-spd-kreistagsfraktion-kleve.de/dl/Ernennung_eines_Behindertenbeauftragten.pdf

Er hat folgende Aufgaben:

- Beratung und Koordination von Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderung und deren Organisationen

- Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation, Interessen und Probleme der Menschen mit Behinderung.

- Förderung der Zusammenarbeit zwischen allen Diensten und Einrichtungen

Beratung von Menschen mit Behinderung über Planungen, die ihre Interessen berühren

- Beratung des Kreistages und seiner Gremien über speziell die Mitbürger/innen mit Behinderung interessierenden Fragen

- Beratung der Verwaltung bei der Durchführung von Beschlüssen des Kreistages und der Gremien, die Mitbürger/innen mit Behinderung berühren

- Mitwirkung bei der Vereinbarung eines Maßnahmenkataloges zum Abbau von Barrieren

Der Behindertenbeirat setzt sich wie folgt zusammen:

- Die/der Behindertenbeauftragte für den Kreises Kleve

- Der/die Behindertenkoordinator/in der Kreisverwaltung Kleve

- Vertreter/innen von Vereinen und Verbänden, die sich mit Behindertenarbeit beschäftigen (mindestens 50% plus eine Stimme)

- Die Behindertenbeauftragten, soweit von den Räten ernannt, der Kommunen im Kreis Kleve oder eine Vertretung aus den Behindertenbeiräten der Kommunen, sowie vorhanden.

Der Vorsitz des Behindertenbeirates liegt bei der/dem Behindertenbeauftragten für den Kreis Kleve.

Im Haushalt wird für den Aufwand des Behindertenbeauftragten und des Behindertenbeirates zunächst ein Betrag von 10.000,- EUR für das Jahr 2020 eingestellt.


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