[Darstellung Größer 1 wählen.] [zum Inhalt (Taste Alt+8).] [zur Auswahl (Taste Alt+7).] (Taste Alt+6).

SPD-Kreistagsfraktion Kleve.

Pressemitteilungen 2013 :

10.07.: SPD-Kreistagsfraktion Kleve fragt nach: Was kostet den Kreis Kleve das unsinnige Betreuungsgeld von CDU und FDP?

Der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Kleve, Roland Katzy erklärt: Die SPD lehnt das von CDU und FDP im Bundestag Ende 2012 beschlossene Betreuungsgeld ab. Das Betreuungsgeld soll ab August 2013 an Eltern gezahlt werden, die ihre Kinder nicht in eine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung geben und keine staatlich bezahlte Tagesmutter in Anspruch nehmen. Diese unsinnige „Herdprämie“ von CDU und FDP lehnt die SPD ab. Dadurch werden vor allem Frauen von der Erwerbstätigkeit abgehalten. Die SPD fordert, das Geld besser in den Ausbau von Kindertagesstätten zu investieren. Die Kosten für den Bund werden auf 3,9 Milliarden Euro bis 2017 geschätzt. Aus einer gemeinsamen Stellungnahme der drei kommunalen Spitzenverbände geht hervor, dass die Einführung des Betreuungsgeldes auch zu einer zusätzlichen Belastung bei den Kommunen führt, da das Verwaltungsverfahren analog zum Elterngeld geregelt werden soll und die Zuständigkeiten bei den Kreisen und kreisfreien Städten liegen sollen. So rechnen diese alleine für NRW mit kommunalen Mehrausgaben von jährlich rund 4,7 Mio. Euro. Der Kreis Coesfeld beziffert z.B. den konkreten Personalmehrbedarf auf 0,95 Stellen, ähnlich der Kreis Warendorf, der ebenfalls eine Vollzeitstelle kalkuliert. Vor diesem Hintergrund fragt nun die SPD-Kreistagsfraktion den Landrat des Kreises Kleve, Wolfgang Spreen (CDU), nach den Kosten des Betreuungsgeldes, die auf den Kreis Kleve zukommen. Da der Kreis sich allein aus der Umlage der kreisangehörigen Kommunen finanziert, zahlen diese letztlich für die politischen Fehler der CDU und FDP-Bundesregierung mit. Konkret möchte die SPD-Fraktion wissen, mit welchen Antragszahlen für das Betreuungsgeld der Landrat des Kreises Kleve rechnet, wie hoch der Personalbedarf für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung ist, welche zusätzlichen Maßnahmen (Schulungen des Personals, Bereitstellung von Räumen, etc.) für die Auszahlung des Betreuungsgeldes erforderlich sind und mit welchen zusätzlichen Kosten der Kreis Kleve durch die Einführung des Betreuungsgeldes rechnet? Die CDU- und FDP-Regierungskoalition in Berlin unter Kanzlerin Angela Merkel setzt die falschen politischen Signale. Statt Betreuungsgeld brauchen wir mehr Investitionen in frühkindliche Bildung. Nach der Bundestagswahl am 22. September 2013 wird die SPD mit ihrem Kanzler Peer Steinbrück das Betreuungsgeld sofort wieder abschaffen. An den Landrat des Kreises Kleve Herrn W. Spreen im Hause 01.07.2013 rk/mv Anfrage: Belastungen durch die Einführung des Betreuungsgeldes Sehr geehrter Herr Spreen, die schwarz-gelbe Koalition im Bundestag hat Ende 2012 die Einführung des hochumstrittenen Betreuungsgeldes beschlossen. Das Geld soll ab August 2013 an Eltern gezahlt werden, die ihre Kinder nicht in eine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung geben und keine staatlich bezahlte Tagesmutter in Anspruch nehmen. Die Kritiker der sog. Herdprämie befürchten zudem, dass vor allem Frauen von der Erwerbstätigkeit abgehalten werden. Viele fordern deshalb, das Geld lieber in den Ausbau von Kindertagesstätten zu investieren. Die Kosten für den Bund werden auf 3,9 Milliarden Euro bis 2017 geschätzt. Aus einer gemeinsamen Stellungnahme der drei kommunalen Spitzenverbände geht hervor, dass die Einführung des Betreuungsgeldes auch zu einer zusätzlichen Belastung bei den Kommunen führt, da das Verwaltungsverfahren analog zum Elterngeld geregelt werden soll und die Zuständigkeiten bei den Kreisen und kreisfreien Städten liegen sollen. So rechnen diese alleine für NRW mit kommunalen Mehrausgaben von jährlich rund 4,7 Mio. Euro. Der Kreis Coesfeld beziffert z.B. den konkreten Personalmehrbedarf auf 0,95 Stellen, ähnlich der Kreis Warendorf, der ebenfalls eine Vollzeitstelle kalkuliert. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Mit welchen Antragszahlen für das Betreuungsgeld rechnet die Verwaltung? 2. Wie hoch ist der Personalbedarf für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung? 3. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind für die Auszahlung des Betreuungsgeldes erforderlich? (Schulungen des Personals, Bereitstellung von Räumen, etc.) 4. Mit welchen zusätzlichen Kosten für die Verwaltungen rechnet der Kreis Kleve durch die Einführung des Betreuungsgeldes? Mit freundlichen Grüßen Roland Katzy, Vorsitzender Thorsten Rupp, Geschäftsführer Kopie an: CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Alternative Linke


Mehr zu diesem Thema:


- Zum Seitenanfang.