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SPD-Kreistagsfraktion Kleve.

Pressemitteilungen 2013 :

12.07.: Schulsozialarbeit muss unbedingt fortgeführt werden

Die SPD-Kreistagsfraktion hat jetzt zur nächsten Sitzung des Kreistages Kleve eine Resolution zur Fortführung der Schulsozialarbeit eingebracht, mit der der Kreistag Kleve die Bundesregierung auffordert, die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets über das Jahr 2013 hinaus sicherzustellen und die Leistungen in Höhe von 400 Millionen Euro pro Jahr zu entfristen. Der Kreistag Kleve erwartet von der Landesregierung, dass sie sich weiterhin, auch im Bundesrat, für eine Entfristung der Mittel einsetzt. Darüber hinaus wird der Landrat aufgefordert, sich mit allen Mitteln für die Sicherung der bisher geschaffenen Stellen in der Schulsozialarbeit einzusetzen. Dies sind weitere Forderungen der SPD-Resolution. Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anfang 2011 im Vermittlungsverfahren durchgesetzt, dass der Bund jetzt 400 Millionen Euro jährlich für die Schaffung von Stellen in der Schulsozialarbeit zur Verfügung stellt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt über eine bis zum 31.12.2013 befristete zusätzliche Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft, wobei eine Weiterfinanzierung nicht vorgesehen ist. Die neuen Strukturen der Schulsozialarbeit haben sich im Kreis Kleve jedoch bestens bewährt. Mit dem Ansatz früher und zielgerichteter Hilfen im Primarbereich eröffnet die neue Schulsozialarbeit insbesondere Kindern aus bildungsfernen Haushalten einen besseren Zugang zu Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. In der zentralen Phase des Übergangs von der schulischen in die berufliche Ausbildung leistet die Schulsozialarbeit einen zentralen Beitrag für einen beruflichen Einstieg und die Vermeidung sozialer Bedürftigkeit. Schulsozialarbeit stellt damit im Kreis Kleve ein wirkungsvolles Instrument zur optimalen Vermittlung von Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche dar. Aufgrund der nach wie vor äußerst angespannten Finanzlage des Kreises Kleve und der kreisangehörigen Kommunen ist eine Weiterführung der zwischenzeitlich gut etablierten Arbeit nur mit einer weiteren finanziellen Unterstützung des Bundes oder des Landes möglich. Anderenfalls würde diese positive Entwicklung im Jahr 2014 abrupt, mitten im Schuljahr, enden und die neuen Hilfen müssten ersatzlos eingestellt werden. Da die Schulsozialarbeit als Ergebnis des Vermittlungsausschusses ein tragender, begleitender Bestandteil des Bildungs- und Teilhabepakets ist, muss die Fortsetzung der Förderung durch den Bund gefordert werden. Andernfalls fiele die weitere Finanzierung den Kommunen zu, die dann diese im Kern bundesseitig initiierten Maßnahmen zu finanzieren hätten. An den Landrat des Kreises Kleve Herrn W. Spreen im Hause 19.06.2013 rk/mv Kreistag am 18.07.2013 Resolution Schulsozialarbeit muss fortgeführt werden Sehr geehrter Herr Spreen, die SPD-Kreistagsfraktion beantragt, der Kreistag Kleve möge folgenden Beschluss fassen: • Der Kreistag Kleve fordert die Bundesregierung auf, die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets pber den 31.12.2013 hinaus sicherzustellen und die Leistungen in Höhe von 400 Millionen Euro pro Jahr zu entfristen. • Der Kreistag erwartet von der Landesregierung, dass sie sich weiterhin, auch im Bundesrat, für eine Entfristung der Mittel einsetzt. • Die Verwaltung wird gebeten, sich mit allen Mitteln für die Sicherung der bisher geschaffenen Stellen in der Schulsozialarbeit einzusetzen. Der Kreistag Kleve fordert alle Entscheidungsträger in Bund und Land auf, die finanziellen Grundlagen für eine breit angelegte kommunale Schulsozialarbeit über das Jahr 2013 hinaus sicherzustellen. Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ende 2010 Anfang 2011 im Vermittlungsverfahren durchgesetzt, dass der Bund 400 Millionen Euro jährlich für die Schaffung von Stellen in der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt über eine bis zum 31.12.2013 befristete zusätzliche Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft, wobei eine Weiterfinanzierung nicht vorgesehen ist. Die neuen Strukturen der Schulsozialarbeit haben sich im Kreis Kleve jedoch bestens bewährt. Mit dem Ansatz früher und zielgerichteter Hilfen im Primarbereich eröffnet die neue Schulsozialarbeit insbesondere Kindern aus bildungsfernen Haushalten einen besseren Zugang zu Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. In der zentralen Phase des Übergangs von der schulischen in die berufliche Ausbildung leistet die Schulsozialarbeit einen zentralen Beitrag für einen beruflichen Einstieg und die Vermeidung sozialer Bedürftigkeit. Schulsozialarbeit stellt damit im Kreis Kleve ein wirkungsvolles Instrument zur optimalen Vermittlung von Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche dar. Aufgrund der nach wie vor äußerst angespannten Finanzlage des Kreises Kleve und der kreisangehörigen Kommunen ist eine Weiterführung der zwischenzeitlich gut etablierten Arbeit nur mit einer weiteren finanziellen Unterstützung des Bundes oder des Landes möglich. Anderenfalls würde diese positive Entwicklung im Jahr 2014 abrupt, mitten im Schuljahr, enden und die neuen Hilfen müssten ersatzlos eingestellt werden. Da die Schulsozialarbeit als Ergebnis des Vermittlungsausschusses ein tragender, begleitender Bestandteil des Bildungs- und Teilhabepakets ist, muss die Fortsetzung der Förderung durch den Bund gefordert werden. Andernfalls fiele die weitere Finanzierung den Kommunen zu, die dann diese im Kern bundesseitig initiierten Maßnahmen zu finanzieren hätten. Die Entwicklung der Ausgaben für die Regel- bzw. Antragsleistungen des Bildungs­ und Teilhabepakets im Jahr 2012 hat gezeigt, dass die in der Finanzplanung des Bundes vorgesehenen Mittel absehbar nicht in vollem Umfang ausgeschöpft werden. Von den im Bundeshaushalt eingeplanten Mitteln in Höhe von gut 700 Mio. Euro wurden nach der aktuellen Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit lediglich gut 430 Mio. Euro für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets benötigt. Im Rahmen der nach § 46 SGB II ab dem Jahr 2013 vorgesehenen Revision der Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft sollte ein Weg für eine langfristige Finanzierung der Schulsozialarbeit mit einem Bundesanteil erreicht werden, ohne zusätzliche Lasten für den Bundeshaushalt zu erzeugen. Das Land Nordrhein-Westfalen muss dabei die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten insbesondere über den Bundesrat ausschöpfen, um eine entsprechende Regelung zu forcieren. Mit freundlichen Grüßen Roland Katzy, Vorsitzender Thorsten Rupp, Geschäftsführer Kopie an: CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Alternative Linke


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