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SPD-Kreistagsfraktion Kleve.

Veröffentlichungen 2016 :

06.03.: Kreishaushalt: SPD beantragt RWE- Dividende auf Null zu setzen und Mindereinnahmen nicht an die Kommunen weiterzugeben

Antrag Kreishaushalt 2016, Dividende RWE- Aktie

Die SPD- Kreistagsfraktion Kleve beantragt:

  1. Der Kreistag Kleve beschließt, für die zu erwartende Dividendenaus­schüttung der RWE- Aktien statt der bisher von der Verwaltung einge­planten 1 EUR je Aktie 0 EUR je Aktie einzuplanen.
  2. Die Mindereinnahme von netto rund 1,637 Mio. EUR ist im Haushalt entsprechend einzuplanen und soll durch die Ausgleichsrücklage gedeckt werden.

Begründung:
Die SPD- Kreistagsfraktion fordert seit langem im Umgang mit der RWE- Aktie Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit.

Nachdem nun der Kreis endlich unserer Forderung nach einer Sonderabschreibung der seit Jahren vorliegenden Wertminderung im Jahresabschluss 2014 nachgekommen ist, muss dies auch bei der zu erwartenden Dividende erfolgen.

Die Verwaltung kalkuliert im Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 immer noch mit einer Dividendenausschüttung von 1 € je Aktie brutto. Dies widerspricht fast allen Analysten und auch dem Umgang anderer Kämmerern mit der Dividendenerwartung. Darüber hinaus zeigt die aktuelle Berichterstattung und der letzte Woche publizierte RWE- Vorstandsvorschlag, dass mit einer Ausschüttung von 0 EUR je Stammaktie zu rechnen ist. Die Annahme der Verwaltung ist nach Auffassung der SPD- Fraktion insoweit nicht länger haltbar.

Der RWE- Konzern wird sich aufgrund seiner Umstrukturierungspläne nicht unnötig Eigenkapital selbst entziehen, was er für die Umstrukturierung dringend braucht. Ob die kommunalen Aktienvertreter eine Mehrheit für einen anderslautenden Ausschüttungsvorschlag durchsetzen können und in welcher Höhe bleibt nunmehr rein spekulativ und kann nicht die Grundlage für einen seriösen Ansatz im Haushaltsjahr 2016 sein.

Die SPD- Fraktion schlägt vor, nur eine Dividende von 0 EUR einzuplanen.

Das hätte folgende Auswirkungen:

SK 46912000 Gewinnanteile aus RWE- Aktien ./. 1.944.730 EUR
(=weniger an Finanzertrag)

SK 54416000 KapEst ./. 512.923 EUR
(=weniger an Aufwand – Abzug v. Kapitalertragsteuer)

SK 45211000 KapESt- erstattung ./. 205.169 EUR
(=weniger an sonst. ordentl. Erträge)

Insgesamt Auswirkung: Wenigereinnahmen von 1.636.976 EUR (netto)

Diese Mindereinnahme darf nicht zu Lasten der Kreiskommunen durch Anhebung des Kreisumlagesatzes erfolgen, sondern sollte u.E. über die Ausgleichsrücklage aufgefangen werden.


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