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SPD-Kreistagsfraktion Kleve.

Veröffentlichungen 2016 :

06.03.: SPD wiederholt Forderung nach Abführung von RWE- Vergütungen des Landrates

Mit Schreiben vom 01.02.2016 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein- Westfalen die Abführungspflicht für Vergütungen aus Gremientätigkeiten von Hauptverwaltungsbeamten in den Gremien des RWE- Konzerns konkretisiert.

Es bestätigt nun unseres Erachtens, die schon im März 2015 von der SPD- Kreistagsfraktion vorgetragene Rechtsauffassung, dass Ihre Tätigkeit im Beirat sowie im Regional- und Kommunalbeirat des RWE- Konzerns in direkter Anwendung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 31.03.2011 als Tätigkeit im Hauptamt zu werten ist und die Amtsträgerschaft die notwendige Voraussetzung der Berufung ist. Daraus folgt, dass die gesamte Vergütung an die Kreiskasse abzuführen ist.

Die SPD- Kreistagsfraktion fragt daher:

  1. Beabsichtigen Sie die entsprechende Vorlage anders als am 09.03.2015 im öffentlichen Teil dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorzulegen und damit dem Beispiel anderer Landräte und Oberbürgermeister zu folgen?
  1. Wie beurteilen Sie die Auffassung des Ministeriums, dass es sich bei der Tätigkeit im RWE- Regionalbeirat um eine Tätigkeit im Hauptamt handelt, in Bezug auf Ihre bisherige Einschätzung der Sachlage und Argumentation in diesem Punkt?
  1. Werden Sie Ihre Tätigkeit im RWE- Regionalbeirat vor dem Hintergrund der konkretisierten Rechtsauffassung in der Aufstellung der Neben­tätigkeiten für das Jahr 2015 dem Hauptamt zuordnen und zu 100 % an den Kreis abführen? Oder beabsichtigen Sie dies erst ab 2016 zu tun? Bitte erläutern Sie Ihre Entscheidung.
  1. Ergeben sich aus Ihrer Sicht aus dem o.g. Erlass weitere Veränderungen bezüglich der Beurteilung von Nebentätigkeiten im Hauptamt, ehrenamtliche Tätigkeit im Hauptamt, Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst und Nebentätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes?
  1. Ergeben sich aus Ihrer Sicht aus dem o.g. Erlass Veränderungen im Hinblick auf die Informationspflichten als Hauptverwaltungsbeamter gegenüber der eigenen Vertretung sowie in Haftungsfragen?

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