An den
Landrat des Kreises Kleve
Herrn W. Spreen
im Hause
10.02.2015jf/mv
Anfrage zum Thema „Aufbringen rückgewonnener Rübenerde auf Äcker im Kreis Kleve“
Sehr geehrter Herr Landrat,
im Rahmen einer Besichtigung der Zuckerfabrik Pfeifer und Langen in Kalkar-Appeldorn erhielt die SPD-Kreistagsfraktion die Information, dass bei der Produktion die an den Rüben anhaftende Erde gesammelt, gereinigt und wieder auf die Felder aufgebracht werde. Allerdings sei im Kreis Kleve eine maximale Obergrenze von 3 cm vorgegeben, während in anderen Kreisen bis zu 15 cm genehmigt seien. Diese Vorgabe führe zu längeren Transportwegen mit entsprechenden Umweltbelastungen und höheren Kosten.
Die SPD-Fraktion bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen:
- Gibt es im Kreis Kleve die Begrenzung auf 3 cm für die Aufbringung von „Rübenerde“, ggfs. in welchen Bereichen des Kreises?
- Aus welchen Gründen wird im Kreis Kleve diese Begrenzung vorgegeben?
- Worin bestehen die Unterschiede in den Bedingungen oder in den Bewertungen zu anderen Kreisen, in denen höhere Mengen aufgebracht werden dürfen?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Franken
Vorsizender
Thorsten Rupp
Geschäftsführer
Kopie an: CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Fraktion Die Linke/PIRATEN, Fraktion AfD/ MH