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SPD-Kreistagsfraktion Kleve.

Veröffentlichungen 2015 :

26.02.: SPD fragt bei IntegrationshelferInnen genauer nach und macht sie zum Thema im Fachausschuss

Teilhabeleistungen für Kinder mit (drohender) wesentlicher Behinderung in ehemals integrativen Kindertageseinrichtungen stellen ambulante Maßnahmen der Eingliederungshilfe dar. Sie fallen somit - abhängig von der Behinderung- entweder in die Zuständigkeit des örtlichen Jugend- oder des örtlichen Sozialhilfeträgers.

Im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe können auch die Kosten für eine/n Integrationshelfer/in übernommen werden. In den letzten Jahren hatte der LVR als überörtlicher Sozialhilfeträger zur Förderung der inklusiven Betreuung auch die Kosten für die der sachlichen Zuständigkeit Sozialhilfe zuzurechnenden Einzelfälle auf freiwilliger Basis getragen .

Anfrage im Wortlaut: https://www.archiv-spd-kreistagsfraktion-kleve.de/dl/Anfr_JHA_Integrationshelfer.pdf

Mit Umstellung der Fördersystematik der Inklusion in Kindertageseinrichtungen durch den LVR, hält dieser auch nicht mehr an der für den Übergang eingestenten Zuständigkeit für die ambulanten Kosten für Integrationshelfer/i n nach §§ 53 ff. SGB XII fest. Nur noch in laufenden  Fällen wurden  ausnahmsweise diese  Kosten durch den  LVR auffreiwilliger Basis im Kita- Jahr 2014/15 übernommen.

Daraus ergeben sich für unsere Fraktion folgende Fragestellungen und Diskussionsbedarfe:

1)         In wie vielen Fällen hat der Kreis Kleve in den Kita- Jahren 2013/14 und 2014/15 eine Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis entsprechend der Anlage zu § 19 KiBiz bzw. nach §§ 53 SGB XII ausgesprochen bzw. beschieden?

2)         In wie vielen Fällen hat der Kreis Kleve für das Kita- Jahr 2014/15 die Bewilligung der Eingliedrungshilfe nach SGB XII bis zum Ende des Kita- Jahres 2014/15 befristet?

3)         übernimmt der Kreis Kleve die bislang vom LVR übernommenen Kosten der Integrationshelfer/in

a)         für die laufenden Fälle ab dem Kita- Jahr 2015/16

b)         für Neufälle ab dem Kita- Jahr 2014/15

4)         Sofern die Kosten nicht übernommen werden: Mit welcher Begründung wird die Kostenübernahme abgelehnt?

Wir bitten um schriftliche Antwort und um Aufnahme dieses Sachverhaltes als TOP in der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.03.2015.


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