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SPD-Kreistagsfraktion Kleve.

Veröffentlichungen 2015 :

25.02.: SPD fragt beim Thema „Putenmast" weiter nach

Die SPD- Kreistagsfraktion bedankt sich für die ausführliche Antwort auf unsere Anfrage zum Thema Putenmast vom 4.12 .2014.

Da wir das Thema im Kreis Kleve, in dem so viele Mastputen gehalten werden wie in keinem anderen Landkreis in NRW, für sehr wichtig halten, möchten wir noch einige weitere Fragen stellen, die sich aus Ihrer Antwort für uns ergeben.

Anfrage im Wortlaut:

https://www.archiv-spd-kreistagsfraktion-kleve.de/dl/Anfr_weitere_Putenmast.pdf

zu 2.) Welche Maßnahmen werden ergriffen?

Die Untersuchungen des LANUV zum Antibiotikaeinsatz in Putenställen

(http://www.lanuv .nrw.de/veroeffentlichungen/fachberichte/fabe58/fabe58.pdf) haben u.a. ergeben, dass in landesweit 79 Fällen ein für Puten nicht zulässiges Präparat verabreicht wurde, obwohl zum Zeitpunkt der Abgabe ein zugelassenes Präparat mit demselben Wirkstoff zur Verfügung stand.

Erfolgten diese rechtlich unzulässigen Verstöße auch im Kreis Kleve?

Wie wird künftig sicherstellt, dass solche Verstöße nicht (mehr) erfolgen bzw. konsequent geahndet werden?

Zu Ihren Ausführungen

"Die zuständigen Veterinärbehörden stehen dann vor der Herausforderung, die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes durch im Einzelfall notwendige ordnungsbehördl iche Maßnahmen zu steuern, ohne dass kranken Tieren durch unterlassene Behandlungen ein Schaden entsteht."

ist zu sagen, dass es darum geht, Fehlentwicklungen in jenen  Betrieben zu begegnen, die viel häufiger Antibiotika einsetzen als andere Betriebe. Da sind dann Kreisveterinäre vorrangig gefragt, durch Beratung und behördliche Anordnung die Haltungsbedingungen zu ändern.

Das LANUV hat z.B. festgestellt, dass unter den „vorherrschenden Rahmenbedingungen der Putenmast in NRW" rd. 70 % der Diagnosen auf Erkrankungen des Verdauungstraktes der Tiere entfielen. Dieses deutet auf Fehler bei der Fütterung und ggf. zu wenig Bewegungsmögl ichkeiten der Tiere hin. Hier könnten und müssten die Kreisveterinäre u.E. bereits im Vorfeld eingreifen und vom Mäster eine andere Fütterung einfordern, um die Entstehung der Krankheiten und den damit verbundenen Antibiotikaeinsatz von vornherein zu vermeiden.

Es reicht nach unserer Meinung nicht, wie in Ihrer Antwort beschrieben, sich allein auf die Einhaltung von  Rechtsvorschriften zurückzuziehen.

Werden in diesem Sinne Beratungen bzgl.Fütterung und behördliche Anordnungen, die Haltungsbedi ngungen zu ändern, durchgeführt?

zu 4.) In welchen Zeitabständen und wie flächendeckend werden die Kontrollen durchgeführt?

Dazu antworten Sie u.a.:

„Entgegen der Annahme, dass es für Puten derzeit keine verbindlichen Haltungsvorschriften gibt, gelten dennoch die allgemeinen Vorgaben der

Tierschutznutztierhaltungsverordnung i. g. F. sowie das Tierschutzgesetz i. g. F. Mit Hilfe vorhandener Leitlinien wie im Putenbereich der „Puteneckwerte" aus dem Jahr 2013 erfolgt eine fachspezifische Auslegung der allgemein gültigen tierschutzrechtl ichen Vorgaben, auf deren Grundlage auch entsprechende ordnungsbehördl iche Maßnahmen gestützt werden können."

Nach unseren Informationen sind die sog. Puteneckwerte eine reine Selbstverpflichtung der Geflügelwirtschaft, sich an selbst gesteckte Ziele halten zu wollen und haben keine rechtliche Bindungswirkung.

Kann der Kreis auf dieser Basis tatsächlich Verstöße ahnden?


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