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SPD-Kreistagsfraktion Kleve.

Veröffentlichungen 2014 :

23.09.: SPD-Fraktion fordert Resolution zu TTIP

Die SPD- Kreistagsfraktion bittet den Kreistag, die nachfolgende Resolution zu den Auswirkungen weltweiter Handelsabkommen auf die kommunale Daseinsvorsorge zu beraten.

Resolution zu den Auswirkungen weltweiter Handelsabkommen auf die kommunale Daseinsvorsorge

  1. Der Kreistag Kleve begrüßt die Festlegungen des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD, bei den derzeit geführten Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), auf die Wahrung der europäischen Sozial- und Umweltstandards sowie auf den Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge Wert zu legen. Der Kreistag Kleve begrüßt in diesem Zusammenhang auch das klare Bekenntnis des Koalitionsvertrages zu der Bedeutung der Daseinsvorsorge, der Wichtigkeit des Subsidiaritätsprinzips und somit der Erhaltung der Gestaltungshoheit der Kommunen bei der Daseinsvorsorge.

Nachfolgend die Resolution im Wortlaut:

 

An den Landrat des Kreises Kleve

Herrn W. Spreen im Hause

23.09.2014 jf/mv

 

Resolution zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

die SPD- Kreistagsfraktion bittet, die nachfolgende Resolution zu den Auswirkungen weltweiter Handelsabkommen auf die kommunale Daseinsvorsorge zu beraten.

Resolution zu den Auswirkungen weltweiter Handelsabkommen auf die kommunale Daseinsvorsorge

  1. Der Kreistag Kleve begrüßt die Festlegungen des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD, bei den derzeit geführten Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), auf die Wahrung der europäischen Sozial- und Umweltstandards sowie auf den Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge Wert zu legen. Der Kreistag Kleve begrüßt in diesem Zusammenhang auch das klare Bekenntnis des Koalitionsvertrages zu der Bedeutung der Daseinsvorsorge, der Wichtigkeit des Subsidiaritätsprinzips und somit der Erhaltung der Gestaltungshoheit der Kommunen bei der Daseinsvorsorge.
  1. Vor diesem Hintergrund fordert der Kreistag Kleve die Bundesregierung auf, sich gegenüber der EU- Kommission mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die kommunale Daseinsvorsorge, darunter insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich, vom derzeit mit den USA verhandelten Freihandelsabkommen – und allen weiteren Handelsabkommen – explizit ausgeschlossen wird.
  1. Der bisherige Prozess der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen EU- USA ist in höchstem Maße intransparent und vernachlässigt erheblich die Rechte der gewählten Parlamentarier auf europäischer, nationaler und Länderebene sowie die der Kommunen. Der Kreistag Kleve fordert die EU- Kommission auf, das Mandat über die Verhandlungen offen zu legen und über den Verhandlungsprozess regelmäßig zu berichten. Die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit müssen auch in Streitfällen gelten.

Begründung:

Die Europäische Union und die USA haben am 13. Februar 2013 beschlossen, Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) aufzunehmen, mit dem Ziel die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen durch dieses Abkommen zu vertiefen.

Die EU ist der bedeutendste Handelspartner der USA. Zusammen machen die EU und die USA fast 50 Prozent der Weltproduktion sowie ein Drittel des Waren- und Dienstleistungshandels aus. Die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA soll erhebliche Wachstums- und Beschäftigungseffekte erzielen und neuen Schwung für Wirtschaft und Arbeitsmarkt bringen.

Die laufenden Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) haben eine intensive gesellschaftliche Debatte über Chancen und Risiken eines solchen Abkommens angestoßen. Viele Menschen verbinden mit den TTIP- Verhandlungen erhebliche Sorgen. Vor allem haben sie die Befürchtung, dass durch TTIP bewährte Rechte und Standards in Europa etwa bei Arbeitnehmerrechten, dem Verbraucher- und Gesundheitsschutz, der öffentlichen Daseinsvorsorge, bei Kultur, Tierschutz oder bei Lebensmitteln unterlaufen werden könnten. Diese Sorgen nehmen wir sehr ernst. Zu einem Abbau von wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Standards darf es durch ein transatlantisches Freihandelsabkommen nicht kommen.

Angesichts der Fragen und Sorgen vieler Menschen, von Gewerkschaften, NGOs, Verbraucherverbänden und Bürgerinitiativen ist es dringend notwendig, dass die Verhandlungen über TTIP mit größtmöglicher Transparenz geführt werden und möglichst viele Menschen sowie Gruppen der Zivilgesellschaft einbeziehen.

Das Abkommen wird für die Mitgliedstaaten der EU von der Europäischen Kommission verhandelt. Grundlage dieser Verhandlungen ist ein vom Rat erteiltes Mandat, welches jedoch nicht veröffentlicht wird. Nach Abschluss der Verhandlungen müssen das Europäische Parlament und der Rat dem Vertragstext des Abkommens im Ganzen zustimmen oder ihn ablehnen. Nach Abschluss des Freihandelsabkommens wird dieses für die Mitgliedstaaten bindend. Damit wird es Anwendungsvorrang vor europäischen Verordnungen und Richtlinien, sowie nationalem Recht haben.

Dieses rechtliche Gewicht des Abkommens verstärkt seine mögliche Bedeutung für die kommunale Daseinsvorsorge.

Die genauen Inhalte des Abkommens sind aufgrund der sehr eingeschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit nur schwer abzuschätzen. Die EU- Kommission verhandelt zwar das vom Parlament ratifizierte Mandat, der genaue Wortlaut dessen und aller weiteren Verhandlungsdokumente – und damit auch detaillierte Informationen über mögliche Ausnahmen im Bereich der Daseinsvorsorge – sind für die Öffentlichkeit jedoch nicht zugänglich.

Je nach Ausgestaltung und Wortlaut des Abkommens, könnten Teile der kommunalen Daseinsvorsorge unter den Anwendungsbereich der Handels- und Investitionspartnerschaft fallen. Auch wenn sich das Handelsabkommen nicht direkt mit den Organisationsformen und - aufgaben der öffentlichen Verwaltung befasst, können sich die Inhalte des Abkommens indirekt auf die kommunale Organisationsfreiheit auswirken. Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge prinzipiell nicht von einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft erfasst sind.

Die Erbringung zahlreicher Aufgaben der Daseinsvorsorge durch kommunale und öffentliche Einrichtungen hat in unserer Gesellschaft eine lange Tradition und hat sich bewährt. Die Bürgerinnen  und Bürger vertrauen darauf, dass die Steuerung und Kontrolle der Leistungen der Daseinsvorsorge durch demokratisch legitimierte kommunale Vertretungskörperschaften erfolgt. Damit stellt die kommunale Daseinsvorsorge ein wichtiges Element eines bürgernahen Europas dar, dem die EU und die Mitgliedstaaten gleichfalls verpflichtet sind.

Die öffentliche Daseinsvorsorge darf daher insbesondere in den Bereichen, in denen sie wichtige Aufgaben in nicht- liberalisierten Märkten wahrnimmt, keinesfalls einer Liberalisierung unterworfen werden. Darunter fällt insbesondere die Wahrnehmung der Aufgaben in der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Diese Bereiche dürfen, vor dem Hintergrund des gerade erzielten Erfolges für die öffentliche Wasserwirtschaft in der Konzessionsvergaberichtlinie der EU, nicht wiederholt angetastet werden. Dies gilt gleichermaßen für die traditionell seitens der Länder und der Kommunen geleistete Kulturförderung. Der Erhalt von eigenen Einrichtungen, wie Theatern, Museen und Bibliotheken und die Förderung von zivilgesellschaftlichem sowie ehrenamtlichem Engagement sind gemeinwohlerhaltende und wichtige Bestandteile der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Kommunen dürfen in der Erbringung auch dieser Aufgaben keinesfalls durch ein Handelsabkommen eingeschränkt werden. Darüber hinaus sind insbesondere auch die sozialen Daseinsvorsorgeleistungen zu nennen. Die Erbringung dieser Leistungen durch Kommunen und die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme sowie die kommunale Kompetenz in der Krankenhausversorgung müssen weiterhin gewährleistet sein und dürfen durch den Abschluss eines Handelsabkommens keiner Einschränkung unterliegen.

Die Organisationsfreiheit der Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge sowie das Recht, die Art und Weise der lokalen Daseinsvorsorge zu gestalten, dürfen nicht angetastet werden.

 
Mit freundlichen Grüßen

 

Jürgen Franken  
Vorsitzender

Thorsten Rupp
Geschäftsführer                                   


Kopie: CDU- Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, FDP- Fraktion, Fraktion Die Linke/Piraten, Fraktion AfD/MH


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