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SPD-Kreistagsfraktion Kleve.

Pressemitteilungen der SPD-Kreistagsfraktion :

SPD fragt nach Missständen bei der Tötung von Schlachttieren

An den Landrat des Kreises Kleve Herrn W. Spreen im Hause 04.07.2012 rk/mv Anfrage Missstände bei der Tötung von Schlachttieren Sehr geehrter Herr Landrat Spreen, nach Darstellung der Bundesregierung gibt es in deutschen Schlachthöfen gravierende Missstände hinsichtlich der Beachtung des Tierschutzes bei der Tötung von Schlachttieren. Bis zu neun Prozent der Rinder und zwölf Prozent der Schweine sterben qualvoll, weil die Betäubung der Tiere vor der Schlachtung misslingt. Studien belegten, „dass es aus verschiedenen Gründen vorkommen kann, dass Schlachttiere vor weiteren Schlachtarbeiten das Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen wiedererlangen und reagierende oder wache Schweine in die Brühanlage geraten“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung vom 14. Juni 2012 auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag. Ein Grund ist das sehr hohe Tempo, in dem Töten und Schlachten vor sich geht. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hält die Problematik für so schwerwiegend, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssten, um Missstände künftig sicher auszuschließen. Tierärztliche Kontrollen in den Betrieben fänden zwar statt, es bestehe allerdings keine Verpflichtung zur Führung einer Statistik über festgestellte Verstöße gegen die Tierschutz-Schlachtverordnung, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Da tierärztliche Kontrollen im Verantwortungsbereich der Kreisveterinäre liegt und die Kreisveterinäre die Ergebnisse ihrer Kontrollen dem Landrat vorzulegen haben, nehmen wir die Antwort der Bundesregierung zum Anlass, an den Landrat des Kreises Kleve folgende Anfrage zu stellen: Wie sind die Schlachtbetriebe im Kreis Kleve verteilt? Kommt es auch in Schlachtbetrieben im Gebiet des Kreises Kleve zu den geschilderten Missständen beim Töten von Schlachttieren? Wenn ja, wie sind diese zu quantifizieren? Werden die Verstöße gegen den Tierschutz, die in diesem Zusammenhang festgestellt werden, geahndet? In welcher Form? Welche Maßnahmen können bzw. sollen aus Sicht der Kreisverwaltung ergriffen werden, um in Zukunft den tierschutzrechtlichen Erfordernissen zu genügen? Mit freundlichen Grüßen Roland Katzy Thorsten Rupp Vorsitzender Geschäftsführer Kopie an: CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Alternative Linke


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